Gegen Gewalt an Frauen

Die Autonome Provinz Bozen erkennt im Einklang mit den Verfassungsgrundsätzen, den geltenden Gesetzen, den Resolutionen der Vereinten Nationen (UNO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie der Istanbul-Konvention an, dass jede Form und jeder Grad von Gewalt gegen Frauen eine Verletzung der Menschenrechte, der persönlichen Würde, der Freiheit und der individuellen Sicherheit darstellt. Es handelt sich dabei um eine Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Unversehrtheit und Gesundheit sowie um eine Einschränkung des Rechts auf uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft. (Landesgesetz 13/2021)

Auch in Südtirol ist Gewalt gegen Frauen ein alarmierendes Phänomen. Viele Frauen sind täglich verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt. Aus den Statistiken geht jedoch nicht das tatsächliche Ausmaß des Phänomens hervor: Ein bedeutender Teil der Gewalt bleibt nämlich verborgen und wird nicht angezeigt, weil die Betroffenen negative Auswirkungen fürchten, sich isoliert fühlen oder glauben, man würde ihnen keinen Glauben schenken. 

Glücklicherweise wenden sich Opfer von Gewalt immer häufiger hilfesuchend an die Territorialen Anti-Gewalt-Netzwerke. Doch diese Hilfe allein reicht nicht aus! Es ist nämlich Aufgabe der gesamten Gesellschaft, also von uns allen, Frauen zu unterstützen, indem wir ihnen ohne Vorurteile zuhören, Warnsignale erkennen und sie an Hilfsdienste weiterverweisen und so dazu beitragen, eine aufmerksame, solidarische und sichere Gemeinschaft zu schaffen. 

Die Sensibilisierungsmaßnahmen, die regelmäßig vom Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesämtern durchgeführt werden, helfen den Bürgerinnen und Bürgern, Gewalt zu erkennen, sich über die verfügbaren Hilfsangebote zu informieren und sich aktiv für die Unterstützung von Frauen und ihren Kindern einzusetzen. 

Die Informationen auf diesen Seiten bieten einen Überblick über die verschiedenen Hilfsangebote in Südtirol. Der Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen dankt allen Einrichtungen für ihren unermüdlichen Einsatz im Kampf gegen Gewalt.

Wenn du Opfer von Gewalt bist, bitte um Hilfe!
Wende dich an die Notrufnummern: 112 oder 1522

Das Gesetz schützt alle Opfer von Gewalt und stellt klar, dass jede Form von Gewalt eine Straftat darstellt! Wer Gewalt erfahren hat, hat das Recht, Schutz und Hilfe zu verlangen und zu erhalten.

Auf der Website des Amtes für Jugendschutz und soziale Inklusion finden Sie Informationen zu den spezialisierten Diensten – den Territorialen Anti-Gewalt-Netzwerken und dem Netzwerk der Frauenhausdienste, die Frauen und ihren Kindern Unterstützung, Schutz und Unterkunft bieten.


Letzte Aktualisierung: 28/04/2026